Heizungstausch & Optimierung

1. Heizungstausch (KfW) - Anlagen zur Wärmeerzeugung
Wenn Sie Ihre alte Heizung durch eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen, erhalten Sie eine Grundförderung sowie verschiedene optionale Boni.
Förderfähige Technologien
- Solarthermische Anlagen.
- Biomasseheizungen (z. B. Pellet- oder Scheitholzvergaserkessel).
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen.
- Brennstoffzellenheizungen.
- Investitionsmehrausgaben für wasserstofffähige Heizungen.
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Fördersätze und Boni
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Ausgaben.
- Effizienz-Bonus: +5 % für Wärmepumpen bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Einsatz natürlicher Kältemittel.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen (befristet bis Ende 2028).
- Einkommens-Bonus: +30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
- Maximaler Fördersatz: Die Zuschüsse sind auf insgesamt 70 % begrenzt.
Höchstgrenze der Ausgaben: Die förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt.
Gut zu Wissen: Die Antragstellung der KfW Förderung (Nr. 458) muss durch einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten oder das ausführende Fachunternehmen erfolgen.

2. Heizungsoptimierung (BAFA) - Bestehende Heizsysteme
Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden werden gefördert, sofern die Anlagen älter als zwei Jahre sind.
Geförderte Maßnahmen zur Effizienzverbesserung (u.a.)
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs inklusive Einstellung der Heizkurve.
- Austausch von Heizungspumpen (Hocheffizienzpumpen).
- Dämmung von Rohrleitungen und Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern.
- Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
- Einbau von Flächenheizungen (z.B. Fußbodenheizung)
Fördersätze und Boni
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- iSFP-Bonus: +5 %, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
- Höchstgrenze der Ausgaben: Für die Heizungsoptimierung liegt die Grenze bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, die sich bei Vorliegen eines iSFP auf 60.000 Euro erhöht.
Ihr Weg zum Heizungstausch & zur Heizungsoptimierung
1. Unverbindliche Kontaktanfrage

Sie füllen unser kurzes Kontaktformular aus oder rufen uns an. Wir benötigen lediglich Ihre Grunddaten und eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens (z.B. Sanierungsfahrplan, Heizungstausch, Neubau, Komplettsanierung).
2. Erstberatung & Angebot

Wir melden uns zeitnah für ein kurzes Telefonat, um Details zu klären. Basierend darauf erstellen wir Ihnen ein transparentes, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot für unsere Expertise und Ingenieursdienstleistung.
3. Datenaufnahme & Analyse

Nach Beauftragung führen wir eine detaillierte Vor-Ort-Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie durch. Wir analysieren die Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Umgebung und berechnen den energetischen Ist-Wert des Gebäudes.
4. Maßnahmendurchführung

Wir bearbeiten Ihre Einzelmaßnahme, individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Effizienzhaus-Nachweis. Wir besprechen die Ergebnisse und übernehmen für Sie die fachgerechte Beantragung der BAFA- oder KfW-Förderung.






